Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Bestimmungen – Anwendungsbereich
1.1 Unsere Verkaufsbedingungen sind ausschließlich maßgeblich. Abweichende oder widersprechende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, selbst wenn wir eine Lieferung ausführen, ohne ausdrücklich widersprechende Bedingungen zurückzuweisen.
1.2 Sämtliche Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung sind schriftlich im Vertrag oder in einer ergänzenden Dokumentation festzuhalten.
1.3 Unsere Verkaufsbedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen gemäß § 310 Abs. 1 BGB.
2. Angebote – Vertragsunterlagen – Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Sie stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch den Kunden dar. Der Kunde bleibt drei Wochen ab dem Eingang seiner Bestellung an diese gebunden. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen (Auftragsbestätigung). Sollte sich durch staatliche oder behördliche Änderungen der Importbedingungen die Lieferung als unmöglich erweisen, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Falls der Kunde es wünscht, prüfen wir in einem solchen Fall die Möglichkeit eines neuen Vertrags unter geänderten Bedingungen.
2.2 Unsere Auftragsbestätigungen werden elektronisch erstellt und benötigen keine Unterschrift zur Gültigkeit.
2.3 Alle von uns bereitgestellten Unterlagen, einschließlich Zeichnungen, Kalkulationen und Abbildungen, unterliegen unseren Eigentums- und Urheberrechten. Dies gilt insbesondere für als "vertraulich" gekennzeichnete Dokumente. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen, schriftlichen Zustimmung zulässig. Falls kein Vertrag zustande kommt, sind die Unterlagen auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Dasselbe gilt für Dokumente, die der Kunde uns zur Verfügung stellt, mit der Ausnahme, dass diese an berechtigte Dritte weitergegeben werden dürfen, sofern diese in die Erbringung der vereinbarten Lieferungen oder Leistungen einbezogen sind.
2.4 Alle Unterlagen, die Teil unseres Angebots sind, wie Muster, Zeichnungen und Abbildungen, dienen lediglich der Orientierung, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
2.5 Änderungswünsche des Kunden bezüglich Aufträgen oder Lieferterminen können nur innerhalb von zwei Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung kostenfrei berücksichtigt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Anpassungen nur nach individueller Prüfung erfolgen, wobei zusätzliche Kosten entstehen.
2.6 Wir behalten uns das Recht vor, Forderungen gegen den Kunden an Dritte abzutreten.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Preise und Mehrwertsteuer
Unsere Preise verstehen sich netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den angegebenen Preisen nicht enthalten und wird gesondert in der Rechnung aufgeführt.
3.2 Lieferkonditionen
Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise ab Werk. Verpackung, Transportkosten, eine eventuell gewünschte Transportversicherung, Montage sowie eventuell anfallende Zölle sind nicht inbegriffen und werden separat berechnet. Bei Vereinbarung von "frei Haus" oder "frei Verwendungsstelle" sind Verpackung und Transport enthalten, jedoch nicht die Transportversicherung oder Zölle.
3.3 Zusatzkosten und Mindermengenzuschlag
Bestellungen unterhalb eines Nettowarenwerts von 1.000,- € unterliegen einer zusätzlichen Pauschale von 65,- € pro Abladestelle bei Speditionsversand. Bei Paketversand reduziert sich diese Pauschale auf 15,- €. Bestellungen unter 100,- € netto unterliegen zusätzlich einem Mindermengenzuschlag von 50,- €.
3.4 Lieferung per Spedition – Bedingungen:
Die Lieferung setzt einen freien und ungehinderten Zugang zur Abladestelle voraus. Die Entladung muss durch den Empfänger unverzüglich erfolgen, und der Aufstellungsort muss besenrein und trocken sein. Der Kunde hat uns rechtzeitig vor Lieferung die Transportbedingungen über einen bereitgestellten Fragebogen mitzuteilen. Falls der Transport mit einer Person nicht möglich ist, muss der Kunde zusätzliche Hilfskräfte stellen. Standardmäßig wird die Lieferung mit einem LKW ohne Hebebühne geplant. Sollte eine Hebebühne notwendig sein, kann diese gegen Aufpreis hinzugebucht werden. Unsere Logistikpartner können die Lieferung 1-3 Tage im Voraus telefonisch ankündigen, jedoch sind nachträgliche Terminänderungen nach Übergabe an den Spediteur nicht mehr möglich. Die Annahme der Ware wird an einem Werktag zwischen 07:00 und 17:00 Uhr vorausgesetzt. Die Be- oder Entladung eines vollen LKWs sollte maximal 2 Stunden dauern, bei kleineren Lieferungen entsprechend kürzer.
3.5 Lieferung per Spedition – Kosten
Die Versandkosten richten sich nach den tatsächlichen Speditionskosten. Für Lieferungen auf Inseln gelten individuelle Konditionen. Zusätzlich berechnen wir:
3.6 Warenrücknahme
Eine Rücknahme von Waren ist nur nach vorheriger Abstimmung und mit unserer Zustimmung möglich und ist mit Kosten verbunden. Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Die anfallenden Kosten für Hin- und Rückfracht sowie eine Wiedereinlagerungspauschale von 30% werden individuell berechnet.
3.7 Preisänderungen
Wir behalten uns vor, unsere Preise anzupassen, falls sich nach Vertragsschluss Materialkosten oder Tariflöhne ändern.
3.8 Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 21 Tagen fällig. Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an. Weitergehende Verzugsschäden können geltend gemacht werden.
3.9 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur für Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.
3.10 Zahlungsmittel
Wechsel und Schecks werden nur nach vorheriger Vereinbarung und lediglich erfüllungshalber akzeptiert. Alle anfallenden Bankgebühren trägt der Kunde. Für Wechsel fallen Diskontspesen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an.
3.11 Zahlungsunfähigkeit des Kunden
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder treten Umstände auf, die seine Zahlungsfähigkeit infrage stellen, sind wir berechtigt, alle offenen Forderungen sofort fällig zu stellen. Wir können Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen verlangen. Wird eine fällige Forderung nicht beglichen, erlischt das Nutzungsrecht an der Ware, und wir können die Herausgabe verlangen. Die Verwertung erfolgt durch freihändigen Verkauf zur Begleichung der Schulden.
3.12 Kosten der Rechtsverfolgung
Alle anfallenden Kosten einer erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands gehen zu Lasten des Kunden.
4. Lieferzeiten und Teillieferungen
4.1 Die angegebenen Lieferfristen beginnen erst, sobald sämtliche technischen Details geklärt sind.
4.2 Unsere Verpflichtung zur fristgerechten Lieferung setzt voraus, dass der Kunde seine vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllt. Solange dies nicht der Fall ist, bleibt unser Recht bestehen, die Leistung zurückzuhalten.
4.3 Sollte der Kunde die Annahme der Ware verweigern oder seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, behalten wir uns das Recht vor, alle daraus entstehenden Schäden und Mehrkosten geltend zu machen. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben unberührt.
4.4 Befindet sich der Kunde in Annahme- oder Zahlungsverzug, geht das Risiko eines zufälligen Verlusts oder einer Verschlechterung der Ware zu diesem Zeitpunkt auf ihn über.
4.5 Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, wenn der zugrunde liegende Vertrag als Fixgeschäft im Sinne von § 376 HGB gilt oder der Kunde aufgrund einer von uns verschuldeten Lieferverzögerung berechtigt ist, den Vertragsrücktritt zu erklären.
4.6 Verzögert sich die Lieferung aufgrund von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden unsererseits oder durch unsere Erfüllungsgehilfen, haften wir im gesetzlichen Rahmen. Ist das Verschulden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, beschränkt sich unsere Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
4.7 Liegt eine Verzögerung aufgrund der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht unsererseits vor, beschränkt sich der Schadensersatz ebenfalls auf den vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung.
4.8 Falls eine Verzögerung durch die fahrlässige Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht verursacht wird, entfällt unsere Haftung für daraus resultierende Schäden.
4.9 Tritt eine Lieferverzögerung ein, die weder auf unser Verschulden noch auf einen Mangel der Ware zurückzuführen ist, besteht für den Kunden kein Rücktrittsrecht.
4.10 Wir behalten uns vor, nach eigenem Ermessen und gegen gesonderte Berechnung Teillieferungen durchzuführen.
5. Gefahrenübergang und Verpackung
5.1 Sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Lieferung „ab Werk“. Das Risiko eines zufälligen Verlusts oder einer unbeabsichtigten Verschlechterung der Ware geht mit der Bereitstellung zur Abholung oder spätestens mit der Verladung auf das Transportmittel auf den Kunden über.
5.2 Transportverpackungen sowie sonstige Verpackungsmaterialien im Sinne des Verpackungsgesetzes werden – mit Ausnahme von Mehrwegverpackungen – nicht zurückgenommen. Die fachgerechte Entsorgung der Verpackungen liegt in der Verantwortung des Kunden und erfolgt auf dessen Kosten.
5.3 Zum Schutz der Umwelt wird das Verpackungsmaterial auf das notwendige Minimum reduziert. Wo es technisch machbar ist, erfolgt die Lieferung ohne zusätzliche Verpackung.
5.4 Falls der Kunde eine Transportversicherung wünscht, kann diese von uns abgeschlossen werden. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.
6. Mängelhaftung, Haftung und Verjährung
6.1 Mängelrechte des Kunden bestehen nur, wenn dieser seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Prüfung und Mängelanzeige gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
6.2 Die in unseren Produkt- und Leistungsbeschreibungen, Katalogen oder Werbematerialien enthaltenen Angaben stellen nur dann eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft dar (§ 434 Abs. 1 Satz 3 BGB), wenn sie sich ausdrücklich auf die Vertragsware beziehen und deren Eigenschaften präzise beschreiben.
6.3 Kosten, die zur Mängelbeseitigung erforderlich sind – insbesondere für Transport, Arbeitsaufwand oder Material – übernehmen wir, sofern diese nicht durch eine Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den vertraglich festgelegten Erfüllungsort unnötig erhöht wurden.
6.4 Sollte eine durch den Kunden nach § 439 BGB verlangte Nachbesserung ohne unser Verschulden scheitern, kann der Kunde entweder vom Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises beanspruchen.
6.5 Unsere Haftung erstreckt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch wenn diese durch unsere Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Zudem haften wir uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
6.6 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haften wir nur für vorhersehbare, üblicherweise eintretende Schäden, sofern es sich um wesentliche Vertragspflichten handelt.
6.7 Jegliche weitergehende Haftung für Schäden ist – unabhängig von der Art des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
6.8 Diese Haftungsbegrenzung gilt gleichermaßen für sämtliche Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen unseres Unternehmens.
6.9 Die Frist zur Geltendmachung von Mängelansprüchen (Nachbesserung, Rücktritt oder Kaufpreisminderung) beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, jedoch maximal 12 Monate nach der Auslieferung. Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 24 Monaten. Ansonsten gilt die allgemeine gesetzliche Verjährungsfrist nach § 195 BGB.
7. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte
7.1 Das Eigentum an der gelieferten Ware verbleibt bei uns, bis sämtliche Zahlungen aus dem Kaufvertrag vollständig eingegangen sind. Falls eine Zahlung im Scheck-Wechsel-Verfahren vereinbart wurde, bleibt unser Eigentumsvorbehalt bestehen, bis der vom Käufer eingereichte Wechsel vollständig eingelöst wurde. Sollte der Käufer seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommen – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Ware zurückzufordern. Dies stellt jedoch nur dann einen Vertragsrücktritt dar, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Eine Pfändung der Ware unsererseits gilt hingegen immer als Rücktritt vom Vertrag. Nach der Rücknahme sind wir befugt, die Ware zu verwerten und den Erlös – abzüglich angemessener Kosten – mit den offenen Forderungen des Käufers zu verrechnen.
7.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sorgfältig zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Risiken wie Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert zu versichern. Notwendige Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind rechtzeitig und ebenfalls auf eigene Kosten durchzuführen.
7.3 Falls Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zugreifen, z. B. durch Pfändung, ist der Käufer verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu informieren, damit wir rechtliche Schritte gemäß § 771 ZPO einleiten können. Sollte der Dritte nicht in der Lage sein, die dadurch entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu übernehmen, haftet der Käufer für den entstandenen Schaden.
7.4 Der Käufer darf die Ware im regulären Geschäftsbetrieb weiterveräußern. Dabei tritt er bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus diesem Weiterverkauf gegenüber Dritten entstehen, in Höhe des Rechnungsbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer) an uns ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Ware im ursprünglichen Zustand oder nach Verarbeitung weiterverkauft wurde. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderungen berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und kein Insolvenzverfahren beantragt oder Zahlungseinstellung vorliegt. Falls diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und die Forderungen selbst einzuziehen. In diesem Fall muss der Käufer uns alle zur Durchsetzung der Forderungen erforderlichen Informationen und Dokumente zur Verfügung stellen.
7.5 Eine Verarbeitung oder Umgestaltung der gelieferten Ware durch den Käufer erfolgt stets in unserem Auftrag. Wird die Ware mit anderen Materialien, die uns nicht gehören, verarbeitet, erwerben wir einen Miteigentumsanteil an dem neuen Produkt, der dem Wert der gelieferten Ware im Verhältnis zu den anderen verarbeiteten Materialien entspricht. Für das neu entstandene Produkt gelten dieselben Eigentumsvorbehaltsregelungen wie für die ursprüngliche Ware.
7.6 Wird unsere Ware mit anderen Materialien untrennbar vermischt, erwerben wir Miteigentum an dem neuen Produkt im Verhältnis des Wertes der Ware zum Wert der vermischten Materialien zum Zeitpunkt der Vermischung. Falls die Ware des Käufers als Hauptbestandteil der neuen Sache gilt, überträgt er uns anteilig Miteigentum und verwahrt dieses für uns.
7.7 Zum Schutz unserer Forderungen tritt der Käufer auch jene Ansprüche ab, die ihm durch die Verbindung der gelieferten Ware mit einem Grundstück gegenüber Dritten entstehen.
7.8 Falls der Wert der uns überlassenen Sicherheiten die abzusichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, verpflichten wir uns, auf Verlangen des Käufers entsprechende Sicherheiten freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten erfolgt durch uns.
8. Datenverarbeitung
8.1 Im Rahmen der Geschäftsbeziehung sind wir berechtigt, personenbezogene Daten des Käufers gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für betriebliche Zwecke zu verarbeiten.
9. Anwendbares Recht – Schriftformerfordernis – Salvatorische Klausel
9.1 Auf sämtliche vertraglichen Vereinbarungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) sind ausgeschlossen.
9.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
9.3 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder einer ergänzenden Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.
10. Gerichtsstand und Erfüllungsort
10.1 Sofern der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, gilt unser Geschäftssitz als ausschließlicher Gerichtsstand. Es bleibt uns jedoch vorbehalten, den Käufer auch an dessen Geschäftssitz gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
10.2 Falls sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz der Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen.
Winnenden, 01.01.2024